Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. Er beschließt und überwacht die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird.
In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft die erforderlichen Maßnahmen.