Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde, er nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats und des Gemeindeausschusses teil und verfasst die entsprechenden Niederschriften. Er ist der Leiter des Personals, koordiniert und leitet die Organisationsstrukturen der Körperschaft, sorgt für die Durchführung der Maßnahmen, ist für die Bearbeitung der Beschlüsse verantwortlich, sorgt für deren Veröffentlichung und für die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen.
Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende für die Provinz Bozen eingerichtete regionale Verzeichnis eingetragen sein.
Er ist zuständig für:
- Beziehungen zu den Staats-, Regional-, Landes- und Lokalbehörden;
- Betreuung der Sitzungen der Kollegialorgane;
- Koordinierung der Antworten auf Anfragen, Aufschlussbegehren und Beschlussanträge der Gemeinderäte;
- Beurkundung der Verträge und Führung der entsprechenden Urkundensammlung;
- Anlaufstelle für allgemeine Anliegen der Bürger;
- Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter;
- Interne Gebarungskontrolle;
- Koordinierung der öffentlichen Arbeiten;
- Beauftragter für die Antikorruption und Whistleblowing, sowie der Tansparenz laut den einschlägigen Gesetzen.