Trinkwassergebühr

Mit Dekret des Landeshauptmannes, Nr. 29 vom 16.08.2017 wird der Trinkwassertarif ab 01.01.2019 neu geregelt....

Veröffentlichungsdatum:

01.12.2022

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1 Minute

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Mit Dekret des Landeshauptmannes, Nr. 29 vom 16.08.2017 wird der Trinkwassertarif ab 01.01.2019 neu geregelt. Die neue Verordnung über den Trinkwasserversorgungsdienst wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 19 vom 19.12.2018 genehmigt.
Die Trinkwassergebühr wird dem effektiven Wasserverbrauch entsprechend berechnet, der mittels Wasserzähler ermittelt wird.
Ab dem Jahr 2019 werden die mit dem Trinkwassertarif abzudeckenden Gesamtkosten in folgende Kategorien der Wassernutzung gegliedert:

  • Nutzung Haushalte;
  • Nutzung Nicht-Haushalte (Betriebe);
  • gemischte Wassernutzung (Haushalt und Betriebe);
  • Tränktarif;

Die Zweitwohnungen werden der Kategorie Haushalt zugeordnet.
Der Trinkwassertarif setzt sich aus einem verbrauchsabhängigen Tarif sowie einem Fixtarif zusammen.
 
Trinkwassertarif 2024:

Nutzung



Haushalt
Einheitstarif

Euro 0,7097/m³*
Nicht-Haushalt
Grundtarif
erhöht
200
>200
Euro 0,7097/m³*
Euro 0,9227/m³*
Gemischt

Viehtränke
Einheitstarif
Nicht-Haushalt
erhöht

35*GVE
120
200
>
Euro 0,7026/m³*
Euro 0,7097/m³*
Euro 0,7097/m³*
Euro 0,9227/m³*
Tränktarif
Viehtränke

Euro 0,7026/m³*


Fixtarif 2024:

dieser deckt 10% der Gesamtkosten und wird auf der Grundlage der Zählergröße definiert:

Zählergröße
 Jährlicher Fixtarif
Zähler 0,75 Zoll
16,05 Euro*
Zähler 1 Zoll
16,05 Euro*
Zähler 1,25 Zoll
16,05 Euro*

*Die Preise verstehen sich ohne Mwst.

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Zuletzt aktualisiert: 28.03.2024, 07:42 Uhr

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